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Informationen für Arbeitnehmer


About us

Wir sind MijnSubsidie. Wir helfen Arbeitgebern bei der Beantragung von Subventionen, Vergünstigungen und Zuschüssen durch die Regierung. Ihr Arbeitgeber besitzt beispielsweise einen Geldanspruch, wenn Sie lange krank sind. Auch wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind, kann Ihr ehemaliger Arbeitgeber noch einen Zuschuss gewähren.

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Häufig gestellte Fragen

Wie finden Sie am besten heraus, ob es für Sie einen Zuschuss gibt? Indem wir Ihnen im Namen Ihres Arbeitgebers einige Fragen zu Ihren früheren Tätigkeiten stellen. Deshalb haben Sie von uns eine E-Mail mit einem Login-Code für den Zugang zu einem Fragebogen erhalten.

Ich habe einen Fragebogen erhalten. Was kann ich damit machen?

Melden Sie sich mit dem Code in Ihrer E-Mail an. Dann werden Ihnen einige Fragen angezeigt. Bitte geben Sie Ihre Antworten auf alle Fragen an. Sie helfen Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber und uns damit sehr. Die Fragen beziehen sich auf Ihre frühere Arbeit und die Leistungen, die Sie erhalten haben. Mit den Antworten finden wir schnell heraus, ob Ihr (früherer) Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss hat.

Warum möchten Sie wissen, ob ich Leistungen erhalten habe?

Wenn Sie eine Leistung erhalten haben, kann Ihr Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss besitzen. Beispielsweise, wenn Sie krank werden. Dieses Geld vereinfacht es Ihrem Arbeitgeber, Sie weiter zu beschäftigen.

Ja, ich habe eine Leistung erhalten. Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Ja. In diesem Fall sind Sie höchstwahrscheinlich im Besitz eines Schreibens von der UVW oder das Finanzamt. Wir möchten Sie bitten, eine Kopie davon beizufügen. Haben Sie das Schreiben nicht mehr? Das ist kein Problem.

Ich habe keine Leistungen bezogen, dann brauchen Sie meine Antworten nicht, oder?

Ja, füllen Sie immer die Antworten aus. So wissen wir, was läuft, und wir müssen Sie nicht daran erinnern, die Fragen auszufüllen.

Ich arbeite nicht mehr. Benötigen Sie meine Antworten noch?

Ja, füllen Sie immer die Antworten aus. Wir können auch Ihren ehemaligen Arbeitgebern helfen, einen Zuschuss zu erhalten, bis zu 5 Jahre in der Vergangenheit.

Muss ich mitwirken?

Ob Sie mitwirken, hängt von Ihnen ab. Es gibt kein Gesetz, das Sie dazu verpflichtet. In jedem Fall sollten Sie wissen, dass Sie Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber helfen, wenn Sie die Antworten geben. Und wenn Sie noch beschäftigt sind, macht ein Zuschuss es für Ihren Arbeitgeber attraktiver, Sie weiter zu beschäftigen.

Woher haben Sie meine Daten?

Ihr Arbeitgeber hat Ihre Daten an uns weitergegeben; wir werden sie nur für diese Studie zum Thema Zuschüsse verwenden und anschließend wieder löschen.

Was ist mit meiner Privatsphäre, wenn ich Informationen übermittle?

Wir behandeln Ihre Daten mit Respekt und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen. Wir verwenden Ihre Daten daher nur zur Beantragung eines Zuschusses bei dem Finanzamte oder bei der Niederländische Durchführungsstelle für Arbeitnehmerversicherungen (UWV). Sobald der Zuschuss eingegangen ist oder abgelehnt wurde, werden wir alle Ihre Daten löschen. Hat Ihr (früherer) Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss? Dann werden wir Ihre Daten nur an jemanden von Ihrer (früheren) Arbeitsstelle weitergeben, um sie ordnungsgemäß in der Buchhaltung zu erfassen.

Was sind die Folgen für mich?

Für Sie ändert sich eigentlich nichts. Das kann bedeuten, dass Ihr Arbeitgeber Sie länger beschäftigen kann, weil er dafür zusätzliche Zuschüsse erhält.

Warum erhalte ich eine Erinnerung?

Manchmal erhalten wir keine Antwort. Wir versenden dann Erinnerungen. Dies kann per E-Mail, SMS, Post oder Telefon geschehen. Wir fragen darin, ob Sie weiterhin an der Studie teilnehmen möchten.

Warum bekomme ich eine Erinnerung?

Wenn Sie den Fragebogen nicht ausgefüllt und zurückgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail, eine SMS, einen Brief oder einen Anruf mit der Aufforderung, dies nachzuholen.

Ich habe alle Antworten durchgegeben. Warum werde ich jetzt gebeten, Ihnen eine Vollmacht zu erteilen?

Aus Ihren Antworten geht hervor, dass Sie Leistungen beantragen oder beantragt haben. Ihr Arbeitgeber kann daher einen Anspruch auf einen Zuschuss haben. Dazu ist eine Zielgruppenerklärung der UWV erforderlich. Wir möchten diese abfragen und das ist nur möglich, wenn Sie (digital) unterschreiben, dass wir diese Erklärung in Ihrem Namen abrufen dürfen; dafür ist die Vollmacht gedacht.

Ich habe die Fragen nicht beantwortet. Warum werde ich jetzt gebeten, Ihnen eine Vollmacht zu erteilen?

Ihr Name steht im Zielgruppenregister des UWV. Daher hat Ihr Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss. Dazu ist eine Zielgruppenerklärung der UWV erforderlich. Wir möchten diese abfragen und das ist nur möglich, wenn Sie (digital) unterschreiben, dass wir diese Erklärung in Ihrem Namen abrufen dürfen; dafür ist die Vollmacht gedacht.

Was ist ein Doelgroepregister (Zielgruppenregister)?

Das Zielgruppenregister ist ein nationales Register, in das alle Personen aufgenommen werden, die in den Geltungsbereich der Beschäftigungsvereinbarung fallen. Das UWV verwaltet dieses Register. Das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung kontrolliert, ob die Arbeitgeber die Vereinbarungen einhalten. Beispielsweise durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitgeber können bei Ihrer Sozialversicherungsnummer (BSN) nachfragen, ob Sie im Zielgruppenregister eingetragen sind und ob Sie auf die Beschäftigungsvereinbarung angerechnet werden. Ihr Arbeitgeber kann möglicherweise einen Anspruch auf einen Zuschuss besitzen